Heilerlaubnis und Finanzierung


Meine psychologische Praxis wird als Privatpraxis geführt. Die Grundlage meiner psychotherapeutischen Tätigkeit bilden ein abgeschlossenes Diplomstudium in Psychologie mit dem Anwendungsschwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, eine abgeschlossene von der Systemischen Gesellschaft [SG] zertifizierte psychotherapeutische Ausbildung in Systemischer Therapie und Beratung und die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz [HeilprG].

Coaching, Supervision und Beratung werden grundsätzlich privat liquidiert. Die Übergänge in der Beratung zur Psychotherapie sind oft fließend, sodass sich auch hier manchmal die Frage nach einer Psychotherapie stellen kann.

Im Bereich Psychotherapie gibt es zwei Abrechungswege:

Sie sind Selbstzahler

Diese Form der Abrechnung kommt immer dann in Frage, wenn bestimmte Gründe gegen eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse sprechen. Wenn Sie als Selbstzahler zu mir kommen, genießen Sie in der Therapie die größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass wir Ihr Anliegen direkt angehen können, ohne eine möglicherweise aufwändige Krankheitsdiagnostik zu betreiben. Wir sind, falls erforderlich, frei in der Wahl des Therapiesettings [Einzel-, Paar- oder Familiensitzungen], und wir sind frei in der Auswahl der Therapiemethode. Es wird keine Krankheitsdiagnose gestellt, die im Rahmen einer Gesundheitsprüfung beim Abschluss einer privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zu Problemen führen kann. Ihre Aufwendungen können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Sie sind privat- oder gesetzlich versichert

Jede Psychotherapie, die von Ihrer Krankenkasse finanziert werden soll, bedarf der Diagnose einer »psychischen Störung mit Krankheitswert«. Eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie durch die private Krankenversicherung [PKV] ist als privat Versicherter je nach den Satzungs- und Vertragsbestimmungen der Versicherung möglich. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Therapie über Ihre Vertragsbedingungen. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse [GKV] ist als gesetzlich Versicherter unter bestimmten Vorraussetzungen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen möglich.

Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich bei privat Versicherten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten [GOP] bzw. bei gesetzlich Versicherten an den derzeit gültigen Gebührenordnungen der gesetzlichen Krankenkassen.

In einem ersten Gespräch können Sie mich und meine Arbeitsweise kennen lernen und entscheiden in Ruhe, ob Sie mit mir arbeiten möchten. Bei einem in Frage kommenden Antrag auf Kostenerstattung unterstütze ich Sie gerne.